Seit dem 01.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Hier möchten wir unsere Kunden über die Details informieren und Ihnen beratend zur Seite stehen.

Die wichtigste Änderung zuerst: Ab sofort gilt bereits ein Haus mit drei Parteien (zB Eigentümer und zwei Mieter) als Großanlage welche beim Gesundheitsamt angezeigt werden und regelmäßige Wasseruntersuchungen abliefern muss. Zuständig hierfür ist der Betreiber bzw Eigentümer der Anlage.

Grundsätzliche weitere Information vom Bundesministerium für Umwelt

Grundsätzliche Informationen vom Umweltbundesamt

Im folgenden finden Sie Weblinks die Ihnen helfen Ihre Anlage zu klassifizieren und zeigt welche Schritte sie im Falle einer Großanlage einleiten müssen:

Merkblatt vom Fachverband (oder: Merkblatt Landkreis Ravensburg)

Definition Großanlage DVGW W551

Labore in Baden-Würtemberg (Link auf der rechten Seite)

Laborliste für Bayern

 

Sollten Sie Hilfe benötigen können Sie uns einfach Anrufen oder eine Email schreiben.

zum Kontaktformular